Jugendschutz und Games

Spieleproduktion

Kurzbeschreibung

In Deutschland existiert eines der weltweit strengsten Jugendmedien Schutzsysteme. Dieser Artikel zeigt die gesetzlichen Regelungen, technischen Vorkehrungen und Angebotsbeschränkungen der Anbieter bezogen auf Videospiele auf, die getroffen werden, um Heranwachsende nachhaltig zu schützen.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Die allgemeine Pressefreiheit ist in Deutschland im fünften Artikel des Grundgesetzes fest verankert. Jedoch hat diese auch ihre Grenzen, wenn es beispielsweise um den Schutz der Jugend geht. Der sogenannte Jugendmedienschutz baut hierzulande auf zwei gesetzlichen Säulen: das Jugendschutzgesetz (kurz JuSchG) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz JMStV). Das JuSchG ist ein Bundesgesetz, das den Umgang mit Medien, die sich auf physischen Datenträgern befinden und in der Öffentlichkeit präsentiert werden, regelt. Medien, wie beispielsweise Games oder Filme, die unter das JuSchG fallen, also entwicklungsbeeinträchtigend sind, benötigen eine staatlich anerkannte Altersfreigabe. Die Altersstufen in Deutschland sind 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre. Der Prozess der Alterseinstufung wird von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) organisiert. Vergeben wird die eigentliche Alterseinstufung jedoch vom Prüfgremium der USK, bestehend aus vier ehrenamtlichen Jugendschutz Sachverständigen und einem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (kurz OLJB). Games, die potenziell jugendgefährdend sind, erhalten hierzulande keine Alterseinstufung und dürften nur an volljährige Kunden verkauft werden.

Stellt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM) tatsächlich jugendgefährdende Inhalte fest, wird das entsprechende Computerspiel indiziert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Produkte nur auf Nachfrage “unter der Ladentheke” verkauft werden dürfen. Zusätzlich kann keine Werbung oder Ähnliches hierfür geschaltet werden. Inhalte hingegen, die rein digital sind und online oder im linearen Fernsehen angeboten werden, sind durch den JMStV reguliert. Anbieter müssen für ihre digitalen Produkte keine staatliche Altersfreigabe einholen, sondern sind in Form von  Jugendschutzbeauftragten selbst dafür verantwortlich. Beispielsweise können sie Medien und Inhalte durch technische Mittel, wie Jugendschutz-PINs, für die Heranwachsenden unzugänglich gestalten. Im Fernsehen dürfen 16+ Inhalte ausschließlich zwischen 22 und 6 Uhr übertragen werden. Die Einhaltung des JMStV durch die Anbieter wird von der Kommission für Jugendmedienschutz (kurz KJM) überwacht. Bei Verstößen drohen Strafen, wie Bußgelder oder die Untersagung von Inhalten, die von den Landesmedienanstalten vollstreckt werden. Inhalte, die im Netz zu finden sind, werden von jugendschutz.net überprüft. Diese Institution ist organisatorisch an die KJM angebunden.

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Internationaler Jugendschutz

Ein Großteil der digitalen Spiele wird für den globalen Markt entwickelt und beispielsweise über den Google Play Store oder Steam vertrieben. Der Jugendschutz wird jedoch von Region zu Region unterschiedlich umgesetzt und geahndet. Aus diesem Grund haben sich einige internationale Altersfreigabe-Institutionen, darunter auch die deutsche USK, zur sogenannten International Age Rating Coalition (kurz IARC) zusammengeschlossen. Auf Grundlage dieser Zusammenarbeit wurde das IARC-System entwickelt, ein Fragebogen, mit dem die Altersfreigaben für verschiedene Länder erfasst werden können.

Fazit

Jugendmedienschutz geht über die gesetzlichen und technischen Vorkehrungen hinaus und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies bedeutet, dass der vernünftige Umgang von Jugendlichen mit Medien Teil der schulischen sowie elterlichen Erziehung sein sollte. Neben dieser Schulung der Medienkompetenz sind auch die Anbieter selbst gefragt. Auf den beispielsweise meisten Heimkonsolen finden sich mittlerweile umfangreiche Jugendschutzeinstellungen.

Fragen & Wünsche

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